ZwangsversteigerungenStatistik

Zwangsversteigerungen Bayern: Statistik August 2026

333 laufende Zwangsversteigerungen in Bayern, Stand August 2026. Kennzahlen und die Verteilung je Amtsgericht — die bundesweite Auswertung steht im Statistik-Überblick.

Stand: August 2026 · Quelle: amtliche Bekanntmachungen (zvg-portal.de), Verkehrswertgutachten maschinell ausgewertet.

Aktive Verfahren
333in Bayern
Verkehrswert
224.000 €Median im Land
€/m² (Median)
2.130 €aus 20 Objekten
je 100.000 Einw.
2,5Rang 11 von 12

Im Bundesvergleich

2,5

Verfahren je 100.000 Einwohner

Bayern im Dichte-Ranking aller vollständig erfassten Bundesländer. Der Median-Verkehrswert im Land liegt bei 224.000 € gegenüber 164.500 € bundesweit.

Thüringen 8,6
Sachsen-Anhalt 7,9
Rheinland-Pfalz 7,6
Saarland 7,5
Nordrhein-Westfalen 5,3
Hessen 5,0
Brandenburg 5,0
Sachsen 4,6
Niedersachsen 3,8
Berlin 2,6
Bayern 2,5
Bremen 2,1

Nach Amtsgericht

Aktive Verfahren und Median-Verkehrswert je Amtsgerichtsbezirk in Bayern (ab drei laufenden Verfahren). Jede Zeile verlinkt auf die Objekte des Bezirks.

AmtsgerichtAktive VerfahrenMedian-Verkehrswertdavon Teilung
Bamberg 30 295.000 € 17
Landshut 27 175.000 € 14
Coburg 25 158.000 € 9
Fürth 24 300.000 € 6
Bayreuth 22 30.150 € 10
München 22 585.000 € 10
Hof 19 90.450 € 4
Amberg 19 233.000 € 14
Würzburg 16 184.500 € 7
Regensburg 12 645.200 € 6
Aschaffenburg 12 100.000 € 5
Nürnberg 11 295.000 € 2
Schweinfurt 11 267.000 € 6
Passau 9 133.000 € 3
Neu-Ulm 9 154.000 € 2
Deggendorf 8 300.500 € 2
Nördlingen 8 247.500 € 6
Kaufbeuren 7 202.500 € 4
Memmingen 6 374.000 € 2
Traunstein 6 919.000 € 3
Augsburg 5 230.500 € 1
Mühldorf 5 340.000 € 1
Ingolstadt 4 0
Weiden i.d.Opf. 4 121.000 € 2
Rosenheim 3 279.000 € 0
Straubing 3 340.000 € 1

Methodik & Nutzung

Grundlage sind die amtlichen Versteigerungs­bekanntmachungen aus dem Justizportal zvg-portal.de, täglich aktualisiert. Werte, Baujahre, Energieträger und weitere Gebäudemerkmale stammen aus den maschinell ausgewerteten Verkehrswertgutachten; jede Quote ist mit ihrer Basis (Anzahl ausgewerteter Objekte) angegeben. Der veröffentlichte Stand ist ein Monats-Snapshot und ändert sich nicht rückwirkend.

Der Verfahrensausgang wird aus der eigenen Termin-Verfolgung abgeleitet: Ein Termin gilt als Ende des Verfahrens, wenn binnen 60 Tagen kein Folgetermin veröffentlicht wird — ob Zuschlag oder Einstellung, lässt sich aus den Bekanntmachungen nicht unterscheiden. Terminverlegungen zählen nicht als eigener Termin.

Nicht enthalten: Zuschlagspreise und Versteigerungsergebnisse — diese gibt das Portal nicht her. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern fehlen im Portal, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg sind dünn abgedeckt; in der Dichte erscheinen sie als „unvollständig erfasst“ statt mit einer falschen Zahl.

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