ZwangsversteigerungenStatistik

Zwangsversteigerungen Sachsen-Anhalt: Statistik August 2026

169 laufende Zwangsversteigerungen in Sachsen-Anhalt, Stand August 2026. Kennzahlen und die Verteilung je Amtsgericht — die bundesweite Auswertung steht im Statistik-Überblick.

Stand: August 2026 · Quelle: amtliche Bekanntmachungen (zvg-portal.de), Verkehrswertgutachten maschinell ausgewertet.

Aktive Verfahren
169in Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
63.000 €Median im Land
€/m² (Median)
zu dünne Basis
je 100.000 Einw.
7,9Rang 2 von 12

Im Bundesvergleich

7,9

Verfahren je 100.000 Einwohner

Sachsen-Anhalt im Dichte-Ranking aller vollständig erfassten Bundesländer. Der Median-Verkehrswert im Land liegt bei 63.000 € gegenüber 164.500 € bundesweit.

Thüringen 8,6
Sachsen-Anhalt 7,9
Rheinland-Pfalz 7,6
Saarland 7,5
Nordrhein-Westfalen 5,3
Hessen 5,0
Brandenburg 5,0
Sachsen 4,6
Niedersachsen 3,8
Berlin 2,6
Bayern 2,5
Bremen 2,1

Nach Amtsgericht

Aktive Verfahren und Median-Verkehrswert je Amtsgerichtsbezirk in Sachsen-Anhalt (ab drei laufenden Verfahren). Jede Zeile verlinkt auf die Objekte des Bezirks.

AmtsgerichtAktive VerfahrenMedian-Verkehrswertdavon Teilung
Eisleben 27 30.000 € 1
Stendal 17 16.700 € 2
Sangerhausen 15 23.000 € 6
Haldensleben 13 117.000 € 4
Oschersleben 12 92.650 € 2
Burg 10 54.000 € 1
Wernigerode 10 81.000 € 4
Zerbst 8 95.000 € 1
Bernburg 7 38.000 € 1
Schönebeck 7 101.000 € 4
Köthen 6 160.000 € 0
Merseburg 5 46.000 € 2
Halle (Saale) 5 77.300 € 2
Naumburg 4 87.000 € 2
Magdeburg 4 107.500 € 1
Wittenberg 4 100.000 € 1
Aschersleben 4 60.000 € 0

Methodik & Nutzung

Grundlage sind die amtlichen Versteigerungs­bekanntmachungen aus dem Justizportal zvg-portal.de, täglich aktualisiert. Werte, Baujahre, Energieträger und weitere Gebäudemerkmale stammen aus den maschinell ausgewerteten Verkehrswertgutachten; jede Quote ist mit ihrer Basis (Anzahl ausgewerteter Objekte) angegeben. Der veröffentlichte Stand ist ein Monats-Snapshot und ändert sich nicht rückwirkend.

Der Verfahrensausgang wird aus der eigenen Termin-Verfolgung abgeleitet: Ein Termin gilt als Ende des Verfahrens, wenn binnen 60 Tagen kein Folgetermin veröffentlicht wird — ob Zuschlag oder Einstellung, lässt sich aus den Bekanntmachungen nicht unterscheiden. Terminverlegungen zählen nicht als eigener Termin.

Nicht enthalten: Zuschlagspreise und Versteigerungsergebnisse — diese gibt das Portal nicht her. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern fehlen im Portal, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg sind dünn abgedeckt; in der Dichte erscheinen sie als „unvollständig erfasst“ statt mit einer falschen Zahl.

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